Pflanzenschutzlager Luxemburg: Bestandsliste und Lagercheck
Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalbehältern aufbewahrt werden. Die Lagerung erfolgt in einem getrennten Raum oder Chemikalienschrank, der abschließbar, entsprechend markiert und mit einer Auffangwanne versehen sein muss. Für die Lagerung von Mitteln, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, gelten besondere Vorschriften.
Gebinde eindeutig identifizieren
Jedes Pflanzenschutzmittel trägt die luxemburgische Zulassungsnummer und steht auf der Liste der zugelassenen Mittel. Das Haltbarkeitsdatum darf, falls angegeben, nicht überschritten sein. Das Verzeichnis aller in Luxemburg zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist online einsehbar.
Notieren Sie für jedes Gebinde den vollständigen Verpackungsnamen und die Zulassungsnummer. Prüfen Sie dazu den Zulassungsstatus und, falls angegeben, die Haltbarkeit.
Führen Sie für Ihre Inventur je Produkt eine Zeile mit Gebindegröße, Restmenge und Einheit. Zählen Sie ungeöffnete Packungen und angebrochene Behälter getrennt. Ordnen Sie Wareneingänge den Einkaufsbelegen und Verbrauchsmengen den Anwendungseinträgen zu. Notieren Sie Zähldatum und Stellplatz, damit sich eine Abweichung am richtigen Gebinde prüfen lässt.
Bestandsliste: maximale Lagermenge und Anwendungsregister
Am Lager nennt ein Schild die maximale Menge der gelagerten Produkte. Das Register aller genutzten Pflanzenschutzmittel enthält den Namen des Mittels, das Datum der Anwendung, die Dosis, die behandelte Fläche und die behandelte Kultur. In Luxemburg nicht zugelassene Mittel, die für die Nutzung im Ausland bestimmt sind, werden der ASTA gemeldet.
Das Lagerschild mit der Höchstmenge, der Nenninhalt eines Gebindes und die gezählte Bestandsmenge sind drei verschiedene Angaben. Halten Sie sie in der Liste getrennt und vergleichen Sie die gezählte Menge mit der Höchstmenge auf dem Schild.
Den Raum oder Schrank prüfen
Das Lager ist durchlüftet und in gutem Zustand bezüglich Wartung und Sauberkeit. Es ist abgeschlossen und für die Feuerwehr zugänglich. Absorbierende Produkte (Bindemittel) befinden sich im Lager oder in unmittelbarer Nähe.
Gegebenenfalls muss für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien zusätzlich eine Genehmigung bei der Umweltverwaltung beantragt werden. Klären Sie das, bevor Sie das Lager einrichten oder erweitern.
Weitere Lagerpunkte der ASTA-Checkliste
Der Boden des Lagers gewährleistet die Stabilität der gelagerten Gebinde und Verpackungen. Das Lager befindet sich nicht in einem Wohnraum, und die Mittel werden nicht zusammen mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Medikamenten oder Kraftstoffen gelagert. Jeder Anwender verfügt über eine persönliche Schutzausrüstung, die für Pflanzenschutzmittel vorgesehen ist und ausreichenden Schutz bietet. Ein Inhaber des Sachkundenachweises „beruflicher Anwender-Mitarbeiter“ wird von einem Inhaber des Nachweises „Vertrieb und Beratung“ oder „beruflicher Anwender“ beaufsichtigt.
Ein nach September 2017 errichtetes Lager ist mehr als 5 m von der öffentlichen Straße und mehr als 10 m vom Oberflächenwasser oder Brunnen entfernt.
Beschilderung am Lager
Die Beschilderung besteht aus einem Hinweisschild „Zugang für Unbefugte verboten“ oder ähnlich, den entsprechenden Gefahrensymbolen, der Angabe „Pflanzenschutzmittel“ oder „produits phytopharmaceutiques“, der maximalen Menge der gelagerten Produkte und dem Namen des Lagerverwalters.
Rückhaltevorrichtung
Die Rückhaltevorrichtung ist wasserdicht, korrosionsbeständig sowie mechanisch und chemisch beständig. Ihr Volumen ist größer als das des größten gelagerten Gebindes. Sie hat keinen Anschluss an eine Überlauf- oder Drainageleitung.
Lagerbedingungen im Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 7.2 des Sicherheitsdatenblatts (SDB) beschreibt die Bedingungen für sichere Lagerung einschließlich möglicher Unverträglichkeiten. Er nennt Zündquellen (auch elektrische Geräte), korrosive Bedingungen, Verdunstung, Umgebungsdruck, Temperatur, Sonnenlicht, Feuchte und Vibration, die zulässigen Lagermengen und die Verträglichkeit der Verpackung. Für manche Produkte sind Stabilisatoren oder Antioxidantien erforderlich.
Abschnitt 10.2 beschreibt sicherheitsrelevante Veränderungen des Aussehens. Abschnitt 10.4 nennt zu vermeidende Bedingungen wie Temperatur, Druck, Licht, Stöße, elektrostatische Entladungen, Vibrationen oder andere physikalische Belastungen.
Lesen Sie diese Abschnitte für jedes Produkt im Lager und gleichen Sie den Zustand der vorhandenen Packungen damit ab. Fordern Sie fehlende Angaben, etwa zu Stabilisatoren, beim Lieferanten an.
Pflanzenschutzreste und Verpackungen in Luxemburg entsorgen
Abgelaufene Pflanzenschutzmittel, leere Behälter und Restmengen gelten als Problemabfälle. Berufliche Anwender können unter anderem die Abgabemöglichkeiten der SuperDrecksKëscht fir Betriber oder die jährlich von den Händlern organisierte, durch Valorlux durchgeführte Abfallsammlung nutzen. Stand: 10.2026.
Händlersammlung für Pflanzenschutzreste
Öffnen Sie vor der Abgabe die Sammlungsinformation auf der Seite des Landwirtschaftsportals und notieren Sie sich den Termin der nächsten Sammlung. Nicht berufliche Anwender können zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten der SuperDrecksKëscht nutzen.
Unbrauchbare Mittel bis zur Abgabe
Abgelaufene oder nicht mehr zugelassene Mittel werden zur ordnungsgemäßen Entsorgung in einem separaten, dafür bestimmten Bereich gesammelt.
Produktrest, Verpackung und verunreinigtes Material im SDB
Abschnitt 13 des SDB („Hinweise zur Entsorgung“) enthält die Angaben für Produkt und Verpackung, die für die Abfallbehandlung relevanten physikalisch-chemischen Eigenschaften und besondere Vorkehrungen.
Abschnitt 13.1 ordnet auch verunreinigten Verpackungen die geeigneten Behandlungswege zu, etwa Verbrennung, Recycling oder kontrollierte Deponierung, und verweist auf die einschlägigen EU-Vorschriften zur Abfallbehandlung. Lesen Sie die Abschnitte 13 und 13.1 des jeweiligen Produkts, bevor Sie Reste oder leere Gebinde zur Abgabe zusammenstellen.
Pflanzenschutzmittel transportieren: ADR-Angaben im Sicherheitsdatenblatt
Die Transportinformationen stehen in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts („Angaben zum Transport“). Stand: 10.2026. Prüfen Sie vor der Abholung jedes Produkt anhand seines eigenen Sicherheitsdatenblatts.
UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe
Die UN- oder ID-Nummer besteht aus vier Ziffern mit vorangestelltem „UN“ beziehungsweise „ID“ und steht in Abschnitt 14.1. Die Transportgefahrenklasse steht in Abschnitt 14.3, die Verpackungsgruppe in Abschnitt 14.4.
Die Klassifizierung eines Guts umfasst UN-Nummer, Gefahrgutklasse, Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe, Sondervorschriften und Tunnelbeschränkungscode.
Gruppe I bezeichnet sehr gefährliche, Gruppe II mittelgefährliche und Gruppe III weniger gefährliche Güter. Lesen Sie die Gruppe, die im Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten tatsächlich angegeben ist.
Gefahrgutklassen
Entzündbare Flüssigkeiten gehören zu Klasse 3, entzündbare feste Stoffe zu 4.1, selbstentzündliche Stoffe zu 4.2. Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, gehören zu 4.3. Oxidierende Stoffe gehören zu 5.1, organische Peroxide zu 5.2, giftige Stoffe zu 6.1 und ätzende Stoffe zu Klasse 8. Klasse 9 umfasst verschiedene weitere gefährliche Stoffe und Gegenstände. Die Gefahrgutklasse kann zusätzliche Nebengefahren enthalten. Der Klassifizierungscode ordnet Produkte innerhalb einer Klasse nach ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften weiter ein. Übernehmen Sie die Zuordnung Ihres Mittels aus dessen Sicherheitsdatenblatt.
Verpackung
Die Verpackungsanweisung richtet sich nach der Gefahrgutklassifizierung. Je nach Eintrag kommen Fässer, Säcke, Kisten, Großpackmittel oder Großverpackungen infrage. Wählen Sie die Verpackung vor der Abholung nach der Klassifizierung des Mittels.
Verkehrsträger und amtliche Versandbezeichnung
Abschnitt 14 kann Angaben für Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See und Luft enthalten; nicht verfügbare oder nicht einschlägige Angaben sind entsprechend gekennzeichnet. Abschnitt 14.2 nennt die amtliche Versandbezeichnung, gegebenenfalls mit technischer Benennung. Übernehmen Sie neben der UN-Nummer diese Versandbezeichnung.
Für Straßentransporte gelten die ADR-Angaben, für Eisenbahn RID und für Binnenwasserstraßen ADN. Seetransport verpackter Güter fällt unter IMDG; für Lufttransport gelten die ICAO-Anweisungen. Wenn Sie mit Traktor, Anhänger oder Lieferwagen abholen, suchen Sie ausdrücklich den Eintrag zur Straße.
Die Unterabschnitte 14.5 und 14.6 betreffen Umweltgefahren und besondere Vorsichtsmaßnahmen des Verwenders beim Transport. Lesen Sie sie zusammen mit den übrigen Transportdaten, bevor Sie auf dem Betriebsgelände und außerhalb befördern.
Nächster Schritt: Straßentransport und Tunnelbeschränkung prüfen
Prüfen Sie den Tunnelbeschränkungscode Ihrer Ladung anhand der amtlichen Gefahrgutklassifizierung und gleichen Sie ihn mit den Tunneln auf der geplanten Strecke ab. Legen Sie Start, Ziel, Zwischenhalte und einen eventuellen Grenzübertritt fest, bevor Sie den Transport beauftragen.
