Pflanzenschutzmittel · Luxemburg
Belkar
L02276-208 · Herbizid · Halauxifen-methyl 10 g/l, Picloram 48 g/l · EC
Belkar ist ein Herbizid mit Halauxifen-methyl 10 g/l, Picloram 48 g/l, in Luxemburg zugelassen bis 05.01.2029. Inhaber ist Corteva Agriscience Netherlands B.V. Zugelassen für Winterraps.
Anwendungen 2
| Schadorganismus | Mittelaufwand | Wartezeit | BBCH | Anw. je Befall / Jahr | Abstand |
|---|---|---|---|---|---|
UnkräuterWinterrapsAlle Bedingungen
| 0,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 16 · bis BBCH 30 | Max. 1 Anwendung / in der Kultur. | keine Angabe |
UnkräuterWinterrapsAlle Bedingungen
| 0,25 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 12 · bis BBCH 30 | Max. 2 Anwendungen / in der Kultur. | In Abständen von 14 Tagen anwenden. |
Winterraps2 Anwendungen
- Unkräuter0,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 0,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 16 · bis BBCH 30
- Anw. je Befall / Jahr
- Max. 1 Anwendung / in der Kultur.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 16: 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 30: Beginn des Längenwachstums
- Anwendungseinschränkung
- Zum Schutz von Nichtzielpflanzen eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu Nichtkulturland einhalten.
- Anwendungseinschränkung
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02276-208/043602
- Unkräuter0,25 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 0,25 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 12 · bis BBCH 30
- Anw. je Befall / Jahr
- Max. 2 Anwendungen / in der Kultur.
- Abstand
- In Abständen von 14 Tagen anwenden.
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 12: 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 30: Beginn des Längenwachstums
- Bedingung
- Erste Anwendung zwischen Stadium (BBCH 12) 2. Laubblatt entfaltet und Stadium (BBCH 15) 5. Laubblatt entfaltet. Zweite Anwendung zwischen Stadium (BBCH 16) 6. Laubblatt entfaltet und Stadium (BBCH 30) Beginn des Längenwachstums. Je Zyklus die Dosierung von 0,5 l/ha nicht überschreiten.
- Anwendungseinschränkung
- Zum Schutz von Nichtzielpflanzen eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu Nichtkulturland einhalten.
- Anwendungseinschränkung
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02276-208/054938
Steckbrief
- Zulassungsnummer
- L02276-208
- Inhaber / Importeur
- Corteva Agriscience Netherlands B.V.
- Wirkstoffe
- Halauxifen-methyl 10 g/l, Picloram 48 g/l
- Wirkstoffe und Gehalt
- Halauxifen-methyl 10 g/l, Picloram 48 g/l
- Formulierung
- EC
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Parallelimport
- nein
Alle Bedingungen
- Gefahrenpiktogramme
- GHS07, GHS09
- Signalwort
- Warnung
Bedingungen
Gefahrenhinweis H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweis H335
Kann die Atemwege reizen.
Gefahrenhinweis H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Gefahrenhinweis H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweis P302+P352
BEI BERUHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/.../waschen.
Sicherheitshinweis P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sicherheitshinweis P501
Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Sicherheitshinweis SPe1
Zum Schutz von Grundgewässer darf das Mittel oder andere picloramhaltige Mittel nicht mehr als einmal alle drei Jahre angwandt werden.
Sicherheitshinweis SPe3
Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).
Sicherheitshinweis SPe3
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen eine unbehandelte Pufferzone zu Nichtkulturland einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).
Sicherheitshinweis SP1
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Hinweis
Akut gewässergefährdend, Kategorie 1.
Hinweis
Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1.
Hinweis
Schwere Augenschädigung/Augenreizung der Kategorie 2.
Hinweis
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition der Kategorie 3.
Hinweis
Das Mittel ist für eine berufliche Anwendung bestimmt.
Quelle und Datenstand
Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Stand: .
Stand der Anwendungen: · ASTA · data.public.lu
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