Pflanzenschutzmittel · Luxemburg
Ferri-Limas Ultra
L02496-216 · Molluskizid · Eisenphosphat 29,6 g/kg · RB
Ferri-Limas Ultra ist ein Molluskizid mit Eisenphosphat 29,6 g/kg, in Luxemburg zugelassen bis 31.12.2028. Inhaber ist Doff Portland Limited. Zugelassen für Ackerbau · Gemüsebau · Obstbau · Zierpflanzen.
Anwendungen 1
| Schadorganismus | Mittelaufwand | Wartezeit | BBCH | Anw. je Befall / Jahr | Abstand |
|---|---|---|---|---|---|
NacktschneckenAckerbau, Gemüsebau, Obstbau, ZierpflanzenAlle Bedingungen
| 0,7 g/m2 | keine Angabe | keine Angabe | Max. 4 Anwendung / 12 Monaten. | In Abständen von 7 Tagen anwenden. |
Ackerbau · Gemüsebau · Obstbau · Zierpflanzen1 Anwendungen
- Nacktschnecken0,7 g/m2 · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 0,7 g/m2
- BBCH
- keine Angabe
- Anw. je Befall / Jahr
- Max. 4 Anwendung / 12 Monaten.
- Abstand
- In Abständen von 7 Tagen anwenden.
- Bedingung
- Zusätzliche Dosierungsangaben: 16 cm zwischen 2 Granulaten. Erst nach dem Verschwinden des Granulats der vorherigen Anwendung, darf eine weitere Ausbringung erfolgen.
- Anwendungseinschränkung
- Halten Sie einen Abstand von 1 m zu Gewässern ein.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02496-216/061662
Steckbrief
- Zulassungsnummer
- L02496-216
- Inhaber / Importeur
- Doff Portland Limited
- Wirkstoffe
- Eisenphosphat 29.6 g/kg
- Wirkstoffe und Gehalt
- Eisenphosphat 29,6 g/kg
- Formulierung
- RB
- Wirkungsbereich
- Molluskizid
- Parallelimport
- nein
Bedingungen
Gefahrenhinweis EUH401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweis P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweis P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Sicherheitshinweis P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweis P501
Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Sicherheitshinweis SPe3
Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).
Sicherheitshinweis SPe6
Zum Schutz von Vögeln muss das verschüttete Mittel beseitigt werden.
Sicherheitshinweis SPe6
Zum Schutz von wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel beseitigt werden.
Sicherheitshinweis SP1
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Hinweis
Das Mittel ist für eine nicht-berufliche Anwendung bestimmt.
Quelle und Datenstand
Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Stand: .
Stand der Anwendungen: · ASTA · data.public.lu
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