Das Tiroler Spritztagebuch umfasst mehr als die Anwendung auf dem Feld. § 5 verlangt Aufzeichnungen über Art und Menge erworbener Pflanzenschutzmittel und über die Entsorgung nicht verwendeter Mittel. Daneben steht die Aufzeichnung der tatsächlich verwendeten Produkte. Die Unterlagen werden nach Kalenderjahren gegliedert drei Jahre lang sicher und überprüfbar aufbewahrt.

Ordnen Sie deshalb Einkauf, Anwendung und Entsorgung als drei zusammenhängende Vorgänge. Jeder Vorgang erhält die passende Unterlage; die Produktidentität verbindet sie miteinander. Diese Anleitung zeigt, welche örtlichen Angaben zusammengehören und wie sich die PDF-Vorlage des Landes dafür nutzen lässt.

Erwerb: Produkt und bezogene Menge belegen

Bei den erworbenen Mitteln nennt das Gesetz Handelsbezeichnung und Pflanzenschutzmittelregister-Nummer sowie die Menge in Litern oder Kilogramm. Kann die Menge in diesen Einheiten nicht mit zumutbarem Aufwand festgestellt werden, sieht die Bestimmung Stück vor.

Übernehmen Sie Bezeichnung und Nummer gemeinsam. Ordnen Sie der Erwerbszeile die zugehörige Rechnung zu und prüfen Sie, welche Mengenangabe deren Position tatsächlich beschreibt. Verwenden Sie bei mehreren Positionen eine Zuordnung, die beim späteren Lesen verständlich bleibt. Ein internes Kürzel sollte in einem kleinen Produktverzeichnis erläutert werden, statt die eindeutige Identität des Mittels zu ersetzen.

Vergleichen Sie die Rechnung mit den für den Erwerb verlangten Angaben: Handelsbezeichnung, Registernummer und Menge. Ordnen Sie den Beleg der entsprechenden Erwerbszeile zu und erhalten Sie fehlende Angaben in der betrieblichen Aufzeichnung.

Verwendung: den tatsächlich ausgeführten Vorgang beschreiben

Die Tiroler Verwendungsaufzeichnung nennt Handelsbezeichnung und Registernummer, Datum, Aufwand je Hektar oder Konzentration, Grundstücksnummer oder Feldbezeichnung samt behandelter Größe, Behandlungsgrund, Kultur sowie Name und Adresse der bezeichneten beteiligten Personen.

Arbeiten Sie beim Ausfüllen vom Anwendungstag aus. Legen Sie Produktangabe, Ortsreferenz und ausführende Person nebeneinander. Tragen Sie die verwendete Menge mit ihrem Bezug ein und unterscheiden Sie die bekannte Gesamtfläche vom tatsächlich behandelten Umfang. Prüfen Sie eine kopierte Vorjahreszeile besonders sorgfältig auf unverändert stehengebliebene Angaben.

VorgangKernfrageUnterlage für Ihre Ablage
ErwerbWelches Mittel in welcher Menge wurde bezogen?Erwerbsaufzeichnung beziehungsweise geeignete Rechnung
VerwendungWas geschah wann, wo, wozu und durch wen?Vollständige Verwendungsaufzeichnung
EntsorgungWas wurde statt einer Verwendung entsorgt?Zugehörige Entsorgungsaufzeichnung

Die Trennung der Vorgänge folgt dem Tiroler § 5. Die Spalte zur Unterlage ist als organisatorische Zuordnung für den eigenen Betrieb gedacht.

Bienengefährliche Mittel: Beginn und Ende festhalten

Für die in § 5 Absatz 2 bezeichneten bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel verlangt Tirol zusätzlich zum Datum den Beginn und das Ende der Anwendung. Diese örtliche Vorgabe ist beim Aufbau der Eingabefelder zu berücksichtigen.

Halten Sie die beiden Zeitangaben so fest, dass ihre Bedeutung lesbar bleibt. Ein einzelner Uhrzeitwert sollte nicht unbeschriftet zwischen Datum und Menge stehen. Prüfen Sie beim Exportieren, ob beide Angaben mit ihren Feldnamen erscheinen und der betreffenden Anwendung zugeordnet sind. Wenn die Erfassung durch einen Dienstleister erfolgt, nehmen Sie diesen Punkt in die Vereinbarung zum Datenübergang auf.

Die allgemeine Kammerklarstellung für 2026 spricht die Uhrzeit bei Mitteln mit zeitlicher Einschränkung an. Für Ihren Tiroler Datensatz lesen Sie diese Information zusammen mit der örtlichen Vorgabe, die bei den bezeichneten bienengefährlichen Mitteln beide Zeitpunkte nennt.

Auftraggeber und die begrenzte Ausnahme

Tirol verpflichtet auch Verfügungsberechtigte, die Pflanzenschutzmittel von beruflichen Verwendern anwenden lassen. Die Ausnahme betrifft ausschließlich Haus- und Kleingarten oder Flächen unter 1.000 m² außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Produktion.

Ordnen Sie die Ausnahme deshalb der richtigen Rolle und Nutzung zu. Notieren Sie bei einer offenen Frage, wer beauftragt, wer ausführt und welchem Zweck die Fläche dient. Eine kleine landwirtschaftliche Produktionsfläche lässt sich nicht allein mit ihrer Größe dem bezeichneten nicht landwirtschaftlichen Fall gleichsetzen. Für die betriebliche Übergabe erklärt die Dienstleisteranleitung, wie Anwendungsdaten übernommen werden.

Entsorgung mit dem Produktverzeichnis verbinden

Die Tiroler Erwerbsregel erfasst auch die Entsorgung der nicht verwendeten Mittel. Halten Sie deshalb bei einer Aussonderung den Bezug zur eindeutigen Produktidentität aufrecht.

Legen Sie die zugehörigen Unterlagen unter derselben Produktbezeichnung ab, die im Erwerbsverzeichnis steht. Kennzeichnen Sie intern, welche Position nicht in einer Anwendungszeile aufgegangen ist. Wenn sich in der Ablage unterschiedliche Schreibweisen finden, erklären Sie deren Zusammenhang, bevor eine Jahresübersicht abgeschlossen wird. So kann die spätere Durchsicht zwischen Bezug, Anwendung und Entsorgung unterscheiden.

Die PDF-Vorlage des Landes Tirol verwenden

Auf der Landesseite stehen das einfache Spritztagebuch und die erweiterte Fassung. Das erweiterte PDF v2025 umfasst sechs Seiten: Erläuterungen, Erwerb, Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge, integrierten Pflanzenschutz, Verwendung und Entsorgung. Es ist ausdrücklich eine nicht rechtsverbindliche Vorlage.

Die Tabellenköpfe enthalten Name, Adresse, LFBIS-Nummer, Jahr und Seite. In der Verwendungstabelle stehen auch Behandlungsgrund, Verwender einschließlich Adresse, Witterung und Behandlungserfolg beziehungsweise Anmerkungen. Bei bienengefährlichen Mitteln sind Beginn und Ende einzutragen. Diese örtlichen Angaben bleiben neben den zusätzlichen aktuellen Anwendungsangaben zu erhalten.

Die aktuelle Anwendungsaufzeichnung umfasst außerdem die Verwendungsart und den zutreffenden Orts- und Mengenbezug. Die deutsche Kulturbezeichnung genügt, EPPO ist optional. Ab 2027 kommt BBCH hinzu, wenn die Zulassung entsprechende Angaben enthält. Die örtliche Tiroler Pflicht zu Beginn und Ende bei den bezeichneten bienengefährlichen Mitteln bleibt in § 5 Absatz 2 gesondert genannt.

Bewahren Sie eine Blankokopie getrennt von Ihren ausgefüllten Unterlagen auf. Kennzeichnen Sie Ergänzungsseiten mit Kalenderjahr und zugehörigem Vorgang. Bei einem Wechsel in eine elektronische Datei prüfen Sie zuerst die Spaltenzuordnung: Produktnummer, Datum, Mengenbezug, Ort, behandelte Einheit, Behandlungsgrund, Person und gegebenenfalls beide Zeitangaben müssen verständlich erhalten bleiben. Führen Sie einen vollständigen Probedatensatz durch, bevor die ganze Sammlung übertragen wird.

Nach Kalenderjahren ablegen und vorlegen

§ 5 Absatz 3 verlangt die sichere, überprüfbare Jahresgliederung und die unverzügliche Bereitstellung auf Behördenverlangen. Auf Verlangen werden auch schriftliche Ausfertigungen übermittelt.

Erstellen Sie pro Jahr ein Inhaltsverzeichnis für Erwerb, Verwendung und Entsorgung. Prüfen Sie an einem ausgewählten Produkt, ob dessen Unterlagen aus allen vorhandenen Vorgangsarten wiedergefunden werden. Notieren Sie interne Abkürzungen und verantwortliche Personen bei der Ablage. Für den dauerhaften Erhalt der Dateien hilft die Aufbewahrungsanleitung; die Vorlagenübersicht behandelt die aktuellen österreichischen Eingabehilfen und ihre Grenzen.

Personenangaben und Unterlagenarten präzise benennen

Die Tiroler Verwendungsliste verlangt den Namen und die Adresse des beruflichen Verwenders sowie gegebenenfalls des Verfügungsberechtigten. Die Erwerbsliste benennt dagegen insbesondere Produktidentität und Menge. Beim Zusammenstellen der Unterlagen sind diese verschieden aufgebauten Angaben getrennt zu prüfen.

Führen Sie bei einer gemeinsamen Ablage ein verständliches Personenverzeichnis. Schreiben Sie dort die Bedeutung Ihrer internen Kürzel aus und ordnen Sie sie der ausführenden beziehungsweise verfügungsberechtigten Person zu. Bei einem Fremdprotokoll prüfen Sie den tatsächlichen Personenbezug neben der Abrechnungsadresse des Unternehmens. Kennzeichnen Sie Rückfragen zur Identität an der betroffenen Anwendung, damit die Antwort nicht nur lose beim Eingangsdokument liegt.

Die örtliche Begriffsbestimmung erfasst berufliche Tätigkeit in Landwirtschaft und anderen Sektoren und nennt unter anderem Anwender, Techniker, Arbeitgeber und Selbstständige. Bei den bezeichneten Tätigkeiten ist eine Erwerbs- oder Gewinnabsicht unerheblich. Lesen Sie deshalb eine Frage nach der Rolle anhand der tatsächlichen Tätigkeit und der örtlichen Definition.

Was ergänzt diese Anleitung zur allgemeinen Tiroler Aufzeichnungsfrage?

Sie verbindet die drei Dokumentationswege Erwerb, Verwendung und Entsorgung mit den personenbezogenen Angaben, dem Behandlungsgrund, den besonderen Zeitangaben und der überprüfbaren Jahresablage. Für einen konkreten Vorgang können Sie damit zuerst die richtige Unterlagenart wählen und anschließend die dazugehörigen Felder abgleichen. Die örtliche Grundlage ist § 5; das Land bietet dazu die erweiterte PDF-Vorlage v2025 an.

Bewahren Sie die Erläuterungsseite des erweiterten Spritztagebuchs bei Ihrer Blankovorlage auf. Für den tatsächlich verwendeten Formularstand halten Sie außerdem die übernommenen zusätzlichen Felder fest. Vergleichen Sie eine neue Fassung anhand eines ausgeführten Vorgangs mit den alten Unterlagen. So bleibt verständlich, welche Ergänzung den Inhalt erweitert hat und welcher Eintrag weiterhin denselben Anwendungstag dokumentiert.