Die AMAG.A.P.-Aufzeichnungsblätter 2026 sind ein eigenes Nachweispaket der AMA-Marketing. Es enthält unter anderem Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln, eine Bestandsliste Pflanzenschutz, Nacherntebehandlung, Reinigungspläne und Maßnahmen guter Pflanzenschutzpraxis. Die Inhalte sind vorgegeben; das Layout darf verändert und die Verarbeitung durch EDV unterstützt werden.

Beginnen Sie mit den im eigenen Betrieb tatsächlich vorkommenden Vorgängen. Ordnen Sie eine Anwendung, eine Lagerbewegung und eine Nacherntebehandlung den passenden Unterlagen zu. Damit bleibt erkennbar, welche Frage jedes Blatt beantwortet und an welcher Stelle die Aufzeichnungen miteinander verbunden werden.

Das Paket herunterladen und den Einsatz planen

Das AMAG.A.P.-Formularpaket für 2026 führt die einzelnen Blätter im Inhaltsverzeichnis auf. Die Einleitung verlangt aktuelle Aufzeichnungen durch den Erzeuger. Zur Vor-Ort-Kontrolle nennt sie die vorgesehenen Formulare oder entsprechende Computeraufzeichnungen in ausgedruckter Form.

Speichern Sie zuerst die unveränderte Ausgangsfassung und legen Sie daneben Ihre betriebliche Arbeitsmappe an. Schreiben Sie in ein internes Verzeichnis, welche Blattarten Sie einsetzen, wer sie führt und wo die zugehörigen Belege liegen. Wählen Sie Dateinamen, die Jahr und Betrieb enthalten. Wenn mehrere Personen mitarbeiten, verteilen Sie die Verantwortung je Vorgang, statt nur pauschal eine Person für „die Formulare“ zu benennen.

Ein angepasstes Layout sollte die vorgegebenen Inhalte lesbar erhalten. Vergleichen Sie nach einer Umstellung ein ausgewähltes Blatt mit der Ausgangsfassung und markieren Sie, wo jede benötigte Angabe in der neuen Darstellung steht. Diese Zuordnung hilft auch beim Übertragen bereits vorhandener elektronischer Daten.

Welches Blatt brauche ich?

NachweisBlatt und PDF-Seite
Entsorgung von PflanzenschutzmittelnBlatt 2, Seite 4
Nacherntebehandlung für LagerhalterBlatt 6, Seite 9
Bestandsliste PflanzenschutzmittelBlatt 7, Seite 10

Die Zuordnung folgt dem Inhaltsverzeichnis und den Seitenüberschriften des Formularpakets 2026. Die AMA-Marketing-Downloadübersicht verlinkt dieses Paket unter „AMAG.A.P Aufzeichnungsblätter“.

Vollständig erfundenes Ausfüllbeispiel für das Entsorgungsblatt: Die folgende Zeile zeigt nur die Zuordnung der Felder. Datum, Anzahl, Stelle und Bestätigung sind Übungsangaben.

DatumAnzahl der KanisterAbgabestelleUnterschrift
15.10.20263Beispiel-SammelstelleBeispielbestätigung der Übernahmestelle

Das Original unterscheidet Restmengen und leere Kanister: Bei Restmengen bestätigt grundsätzlich die Abgabestelle die Übernahme; ist das nicht möglich, bestätigt der Betriebsführer die ordnungsgemäße Rückgabe. Für leere, gespülte Kanister verlangt das Blatt keine Unterschrift. Das Beispiel ersetzt keinen echten Entsorgungsbeleg.

Typische Verwechslungen: Eine Bestandsliste dokumentiert Lagerbestand; das Nachernteblatt dokumentiert eine Behandlung nach der Ernte. Führen Sie die gesetzliche Anwendungsaufzeichnung mit Verwendungsart, Ortsbezug und Mengenbezug daneben vollständig weiter. Die zulässige EDV-Verarbeitung des AMAG.A.P.-Layouts setzt dessen vorgegebene Inhalte voraus.

Die Bestandsliste nach der richtigen Menge führen

Das Blatt „Bestandsliste Pflanzenschutzmittel“ verlangt ein Lagerverzeichnis mit Art und Menge. Die Mengendarstellung bezieht sich dort auf die Anzahl der Gebinde, Beutel und Flaschen, ausdrücklich nicht auf Milligramm oder Zentiliter. Lagerbestände werden spätestens am Monatsende nach einer Lagerbewegung eingetragen.

Legen Sie für jedes verwendete Produkt eine eindeutige Bezeichnung mit Registernummer fest. Ordnen Sie die gezählte Verpackungseinheit so zu, dass eine andere Person den Bestand in derselben Weise lesen kann. Halten Sie die Rechnung oder den internen Bewegungsbezug bei der zugehörigen Bestandsänderung auffindbar. Verwechseln Sie die im Blatt abgefragte Gebindeanzahl nicht mit der Aufwandangabe einer Feldanwendung.

VorgangAufgabe in Ihrer Ablage
Neue LieferungProdukt und zugehörigen Bestandsbezug zuordnen
LagerbewegungBestandsliste nach dem vorgesehenen Ablauf aktualisieren
AnwendungDen tatsächlich ausgeführten Einsatz mit Menge und Ort dokumentieren
EntsorgungDen Vorgang mit der eindeutigen Produktidentität verbinden

Die Tabelle ist eine organisatorische Verbindung der Blattarten. Die bezeichneten Mengen- und Monatsendvorgaben stammen aus der Bestandsliste des Formularpakets.

Nacherntebehandlung dem Lager zuordnen

Das Nachernteblatt ist als Unterlage für Lagerhalter gekennzeichnet. Es enthält unter anderem behandelte Kultur, Anwendername, Datum, Handelsname, Dosierung, Wartezeit und Vermarktungsstart, Lagermenge, Ort beziehungsweise Ausbringungstechnik und Grund der Applikation.

Stellen Sie vor dem Eintrag fest, welche tatsächlich behandelte Partie der Datensatz beschreibt. Verwenden Sie für Lager und behandelte Kultur eine Bezeichnung, die auch in Ihren anderen Unterlagen wiedererkannt wird. Lesen Sie Mengenwert und Einheit gemeinsam und führen Sie den vorgesehenen Bezug verständlich weiter. Legen Sie eine Änderung der Partiezuordnung nicht stillschweigend über eine bereits abgeschlossene Aufzeichnung.

Frei erfundenes Organisationsbeispiel: Ein Betrieb benennt einen Übungslagerraum und ordnet ihm eine Übungspartie zu. Anwendungsprotokoll, Nachernteblatt und Lagerverzeichnis verweisen intern auf diese Bezeichnung. Das Beispiel zeigt ausschließlich die Verbindung von Dokumenten. Es legt kein Produkt, keine Dosis und keine Wartezeit fest.

Gute Pflanzenschutzpraxis mit Nachweisen verbinden

Das Paket enthält ein eigenes Blatt für Maßnahmen guter Pflanzenschutzpraxis. In dessen Fortsetzung werden unter anderem Überwachung, Aufzeichnungen dazu, Prognose- und Warnsysteme sowie spezifische Behandlungsmethoden aufgeführt.

Ordnen Sie einer dort dokumentierten Maßnahme die tatsächliche betriebliche Unterlage zu. Beschreiben Sie im Nachweisbezug, was sich in der bezeichneten Datei oder Aufzeichnung wiederfinden lässt. Ein allgemeiner Ordnername ist weniger hilfreich als eine eindeutige Zuordnung zu Zeitraum und Vorgang. Halten Sie Anmerkungen getrennt von den eigentlichen Anwendungsdaten, damit beide Informationsarten verständlich bleiben.

Die Bestands-, Entsorgungs- und Praxisblätter ergänzen verschiedene Aspekte des betrieblichen Nachweises. Erstellen Sie eine kleine Übersicht, in welcher Unterlage die Anwendung selbst steht und welche weiteren Bezüge sich darum gruppieren. So werden einzelne Blätter nicht nur ausgefüllt, sondern Teil einer nachvollziehbaren Dokumentation.

Die gesetzliche Anwendungsaufzeichnung daneben erhalten

Das AMA-Merkblatt zur Konditionalität nennt für die Anwendungsaufzeichnung unter anderem Produkt samt Zulassungsnummer, Verwendungsart, Zeitpunkt, Lage und Umfang der behandelten Einheit sowie relevante Zusatzangaben. Für die Dauer nennt es mindestens drei Jahre. Diese Beschreibung ist als eigene gesetzliche Ebene von der Bedienung des AMAG.A.P.-Formularpakets zu unterscheiden.

Vergleichen Sie deshalb vorhandene Ausgaben mit der vollständigen Feldliste. Prüfen Sie, ob eine Anwendung aus dem Pflanzenschutzprogramm in die zugehörigen Programmunterlagen eingeordnet werden kann. Eine sichtbare Datei mit Bestandszahlen beantwortet noch nicht jede Frage zu einer einzelnen Behandlung. Lesen Sie die Unterlagen als zusammenhängenden Vorgang und ergänzen Sie fehlende Bezüge aus Ihren tatsächlich vorhandenen Aufzeichnungen.

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AMA-Gütesiegel-Kontrolle vorbereiten

Die AMA-Gütesiegel-Kontrolle für Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel prüft den betrieblichen Ablauf und seine Dokumentation. Es geht um die AMAG.A.P.-Zertifizierung. Sie umfasst Bodenbewirtschaftung, Düngung und Pflanzenschutz vor der Ernte ebenso wie die Produkthandhabung danach. Zur Vorbereitung gehören deshalb zusammenhängende Unterlagen vom behandelten Schlag bis zum angemeldeten Produkt.

Zuerst den Zertifizierungsumfang aufschreiben

Auf dem Zertifikat stehen die 13-stellige GGN, die Gültigkeitsdauer und der Geltungsbereich mit Kulturen und Handhabungsschritten. Das Ergebnis der Kontrolle wird in einem Abweichungsprotokoll festgehalten.

Programmregel und gesetzliche Kontrolle auseinanderhalten

Das AMA-Gütesiegel ist ein freiwilliges Qualitätssicherungssystem. Seine Richtlinie in der Version 2025 ersetzt die Version 2018 und gilt seit 1. Jänner 2025. Neben den Anforderungen der Richtlinie müssen Sie auch die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Dokumentversionen vor dem Ausfüllen vergleichen

Die offizielle Selbsteinschätzung trägt Version 2025 und ist für drei Anbaujahre aufgebaut. Die Aufzeichnungsblätter tragen dagegen die Jahresangabe 2026. Das sind verschiedene Dokumente mit verschiedenen Aufgaben. Übernehmen Sie die aufgedruckte Bezeichnung in Ihre Ablage, damit Arbeitsblatt und Ausfüllanleitung zusammenbleiben.

Die Kontrollstelle SLK hat für die Audits 2026 ihre Aufzeichnungsvorlagen und Checklisten zur Kontrollvorbereitung aktualisiert. Ihre Vorlage für Schlagaufzeichnungen hat jetzt Felder für EPPO-Code und BBCH-Stadium.

Die Selbsteinschätzung nach ihrer Anleitung bearbeiten

Die Eigenkontrolle umfasst alle registrierten Standorte, Produkte und Verfahren im Zertifizierungsumfang. Jeden Kontrollpunkt bewerten Sie mit Ja, Nein oder nicht zutreffend. Zu jedem Nein und jedem „nicht zutreffend“ schreiben Sie einen Kommentar in die Spalte für Bemerkungen.

Die wiederkehrenden Spalten des Formulars heißen „NR.“, „Kontrollpunkt“, „Status“, „Ja“, „Nein“ und „N.Z.“. Für Folgejahre sind eigene Bewertungsfelder vorgesehen. Daneben steht „Bemerkungen/Korrekturmaßnahmen und Zeitplan für eventuelle Korrekturen“.

In den Folgejahren prüfen Sie die Bewertungen erneut. Tragen Sie dabei das Jahr und das genaue Datum ein und vermerken Sie die Änderungen oder dass keine Änderung festgestellt wurde.

Eine Pflanzenschutzanwendung durch die Unterlagen verfolgen

Im Pflanzenschutzteil der Eigenkontrolle prüfen Sie die Aufzeichnungen, die festgestellten Schadfaktoren, die Wartezeit, die Rechnungen oder Lieferscheine und die nationale Zulassung.

Handelsname und PSM-Registernummer verbinden die Anwendung mit Ihrer Bestandsliste.

Pflanzenschutzmittel-Liste Österreich: Einträge prüfen

Ihre Pflanzenschutzmittel-Liste für Österreich beginnt beim BAES-Pflanzenschutzmittelregister. Gleichen Sie dort die Handelsnamen und Registernummern Ihrer Bestandsliste ab. Halten Sie die Bestandsliste für die AMA-Gütesiegel-Kontrolle bereit.

AMAG.A.P. und direkten GLOBALG.A.P.-Auftrag zuordnen

AMAG.A.P. ist die österreichische Umsetzung von GLOBALG.A.P. und als äquivalent anerkannt. Der direkte Standard IFA für Obst und Gemüse gilt aktuell in Version 6 mit den Editionen Smart und GFS. Welche Edition Sie umsetzen, bestimmen gewöhnlich die Anforderungen Ihrer Abnehmer.

Ein direkter IFA-Auftrag führt über Dokumente und Selbstbewertung zu einer zugelassenen Zertifizierungsstelle und deren Audit. Festgestellte Abweichungen müssen Sie vor der Zertifikatserteilung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums korrigieren. Die Zertifizierungsstelle verifiziert die Korrektur.

Abweichung, Korrektur und Nachweis zusammen ablegen

Nach Aussetzung oder Entzug wird die Zertifizierung erst wieder aktiviert, wenn eine Nachkontrolle die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen überprüft hat. Ein selbst ergänztes Formular ersetzt diese Prüfung nicht. Unterscheiden Sie in Ihrer internen Aufgabenliste deshalb drei Arbeitsstände: vorbereitet, an die Kontrollstelle übermittelt und von ihr rückgemeldet. So sehen Sie, welcher Schritt noch offen ist.

Obstbau und verschiedene Zertifizierungsunterlagen

Im Obstbaubetrieb können Behandlung, Lagerung und Nachernte aufeinanderfolgende Dokumentationsaufgaben sein. Ordnen Sie die Blattarten des Pakets anhand der wirklich ausgeführten Arbeiten zu. Verwenden Sie die Kennzeichnung „Nacherntebehandlung – nur für Lagerhalter“ für die Frage, an welcher Stelle dieser besondere Vorgang erfasst wird.

Legen Sie Unterlagen anderer Standards unter deren eigener Bezeichnung und Version ab. Wenn mehrere Prüfungen vorbereitet werden, führen Sie intern eine Zuordnungstabelle zwischen Dokument und angefragtem Nachweis. Kennzeichnen Sie ausdrücklich, welches Regelwerk ein Formularpaket bezeichnet. Die Kontrollanleitung hilft beim Zusammenstellen der Unterlagen; die Excel-Anleitung führt durch die Anwendungsfelder und Ortsreferenzen.

Weitere Fragen zu Obstbau und GLOBALG.A.P.-Nachweisen

Wie verbinde ich im Obstbau Behandlung und Ernte?

Halten Sie den Bezug zwischen behandeltem Bestand, Anwendungsdatensatz und Erntedaten eindeutig. IFA Smart v6 verlangt den Nachweis der eingehaltenen Wartefristen anhand von Aufzeichnungen wie Pflanzenschutzanwendungen und Erntedaten. Das AMAG.A.P.-Paket enthält daneben ein eigens für Lagerhalter gekennzeichnetes Nachernteblatt. Ordnen Sie diese Unterlagen nach ihrem jeweiligen Zweck.

Lesen Sie bei einer Nachernteanwendung die Felder für Dosierung, Lagermenge, Zeitpunkt, Ort und Applikationsgrund zusammen. Übernehmen Sie keine Aufwandangabe aus einer Feldbehandlung, ohne deren Mengenbezug mit dem tatsächlich ausgeführten Lagervorgang zu vergleichen. Bewahren Sie die Zuordnung der behandelten Partie so auf, dass auch eine später zuständige Person sie ohne zusätzliche Erinnerung erklären kann.

Sind AMAG.A.P.-Blätter und GLOBALG.A.P.-Anforderungen dasselbe Dokument?

Das verlinkte Formularpaket ist ausdrücklich für AMAG.A.P. 2026 bezeichnet. Der separat zitierte internationale Text ist IFA Smart v6 für Obst und Gemüse. Er verlangt neben den Wartefristnachweisen auch dokumentierte Verfahren für das Wiederbetreten behandelter Kulturen. Benennen Sie deshalb in Ihrer Ablage Standard und Version und ordnen Sie Unterlagen dem tatsächlich betrachteten Prüfzweck zu.

Eine interne Nachweismatrix kann dafür drei Spalten enthalten: angefragter Nachweis, vorhandenes Dokument und genauer Ablageort. Schreiben Sie in die zweite Spalte eine eindeutige Dateibezeichnung statt lediglich „im Programm“. Halten Sie fest, welcher Zeitraum und welcher Bestand im Dokument behandelt werden. Wenn eine Ausgabe mehrere Nachweiszwecke bedient, kann sie in der Matrix mehrfach zugeordnet werden; die Herkunft der Daten bleibt trotzdem dieselbe.

Prüfen Sie abschließend, ob die Unterlagen mit der aktuellen Arbeitsfassung übereinstimmen. Eine inhaltlich korrigierte Anwendung kann auch einen vorhandenen Ernte- oder Partiebezug betreffen. Bearbeiten Sie solche Zusammenhänge anhand des tatsächlichen Vorgangs und bewahren Sie die zugehörigen Erläuterungen zusammen mit dem Nachweispaket auf.

Kulturbezeichnung und BBCH für 2027 prüfen

Die LK NÖ erläutert am 22. Oktober 2026: Die deutsche Kulturbezeichnung genügt, der EPPO-Code ist optional. Ab 2027 ist das BBCH-Stadium zu dokumentieren, wenn die Zulassung des verwendeten Mittels entsprechende Angaben enthält; die fehlende Kontrollrelevanz 2026 ist keine dauerhafte Ausnahme.