Wenn Sie mehrere Präparate bestellen, lassen Sie sich von der Lieferstelle die Transportklassifizierung für jedes Produkt nennen. Prüfen Sie dafür Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts.

Vor der Bestellung den geplanten Weg benennen

Nutzen Sie die GGBV-GM für Abholungen zur eigenen Verwendung. Weiterverkauf und bezahlte Beförderung durch Dritte sind von diesem Abholweg ausgeschlossen. Lassen Sie sich die Begleitdokumente von der Abgabestelle aushändigen.

Gebindegröße und Gesamtmenge im PKW oder Kleintransporter

Beachten Sie beim Transport mit PKW oder Kleintransporter auch Gebindegröße und Gesamtmenge. Wenn Sie einzelne Gebinde aus der ursprünglichen Verpackung nehmen, kann sich die Transportkonformität ändern.

Grenzen des Abholwegs nach GGBV-GM lesen

Dieser Weg ist auf einen Umkreis von 100 km Luftlinie von der Abgabestelle und auf 333 kg oder Liter je Beförderungseinheit begrenzt. Berechnen Sie die Menge anhand der Begleitangaben der Abgabestelle.

Verpackung und geeignete Kiste unterscheiden

Verpacken Sie gefährliche Güter grundsätzlich nach ADR. Für bestimmte Innenverpackungen, Gegenstände und Versandstücke dürfen Sie alternativ die besondere Gefahrgutkiste nach § 2 Absatz 2 verwenden. Vorgesehen sind Metall- oder Kunststoffkisten mit einer ADR-Baumusterprüfung für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I und einer Bruttohöchstmasse von mindestens 35 kg. Die Kiste muss einwandfrei und voll funktionstüchtig sein.

Befördern Sie in dieser Kiste höchstens 30 kg oder Liter Gefahrgut entsprechend den Begleitangaben.

Ordnen Sie den Inhalt so an, dass Verpackungen nicht zerbrechen oder durchlöchert werden und keine gefährlichen Güter austreten. Flüssigkeitsverschlüsse sind nach oben auszurichten. Geeignete Füllstoffe müssen freie Räume so ausfüllen, dass sich die enthaltenen Verpackungen nicht bewegen können.

Kennzeichnung und Sicherung vor dem Losfahren prüfen

Kennzeichnen Sie die besondere Kiste dauerhaft und gut erkennbar mit „GGBV-GM“ in einer Raute.

Sichern Sie Versandstücke gegen Verrutschen, Verkanten, Umfallen und Beschädigung durch andere Gegenstände. Erhalten Sie die vorgeschriebene Ausrichtung und verladen Sie nässeempfindliche Verpackungen witterungsgeschützt. Rauchen Sie bei Ladearbeiten weder im Fahrzeug noch in seiner Nähe.

Begleitdokument der Abgabestelle vollständig übernehmen

Nehmen Sie die Rechnung oder den Lieferschein mit. Prüfen Sie darauf Name und Adresse der Abgabestelle, die Handelsnamen der gefährlichen Güter und die eindeutig zugeordneten Transportangaben.

Zu diesen Transportangaben gehören die UN-Nummer mit vorangestelltem „UN“, die Verpackungsgruppe und die Gesamtmenge. Güter mit unterschiedlichen Handelsnamen, UN-Nummern oder Verpackungsgruppen sind mengenmäßig getrennt zu erfassen. Übernehmen Sie die Menge als Volumen, Brutto- oder Nettomasse. Bei Geräten oder Ausrüstungen geben Sie die enthaltene Gefahrgutmenge in Kilogramm oder Litern an.

Ausschlüsse vor der Mengenrechnung zuordnen

Befördern Sie Güter der Klassen 1, 6.2 und 7 nicht über diesen Abholweg. Auch die Beförderungskategorien 0 und 1, eine vorgeschriebene Temperaturkontrolle und die Nebengefahr radioaktiv verhindern die Verwendung dieses Abholwegs.

Die Abgabestelle darf unter denselben Transportbedingungen auch selbst zustellen und Ware zwischen ihren Filialen zum Weiterverkauf befördern.

Vorhandene Kistenkennzeichnungen genau vergleichen

Verwenden Sie für die GGBV-GM-Raute mindestens 100 mm Seitenlänge, 2 mm Linienbreite und 10 mm Zeichenhöhe der Aufschrift. Bis zum 31. Oktober 2019 hergestellte Kisten dürfen die alte Aufschrift „Landwirtschaftliches Gefahrgut“ behalten. Dafür muss die Kennzeichnung den früheren Bestimmungen entsprechen und mindestens 10 mm Schrifthöhe haben.

Lebens-, Genuss- und Futtermittel in der Gefahrgutkiste

Verladen Sie Lebens-, Genuss- und Futtermittel nur dann in der besonderen Kiste, wenn sie selbst als gefährliche Güter nach GGBV-GM befördert werden.

Austritt vor einer weiteren Beladung behandeln

Reinigen Sie das Fahrzeug nach einem Gefahrgutaustritt so bald wie möglich, jedenfalls vor einer erneuten Beladung. Ist die Reinigung vor Ort unmöglich, fahren Sie unter ausreichender Sicherheit zur nächsten geeigneten Reinigungsstelle. Für die sichere Fahrt sind Maßnahmen gegen ein unkontrolliertes Freiwerden erforderlich.

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Traktorfahrten nach ihrer eigenen Verordnung einordnen

Die GGBV-lof gilt für die dort beschriebenen land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern bei einer Geschwindigkeit von höchstens 40 km/h. Halten Sie bei Gefahrgut in Tanks oder Fahrten über 100 km Luftlinie vom Ausgangsort die Bestimmungen des GGBG ein. Versandstücke mit mehr als 450 Litern Fassungsraum müssen im Umkreis von 100 km die ADR-Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung erfüllen. Eine weitergehende Freistellung kann sich aus ADR 1.1.3 oder einer auf dem GGBG beruhenden Verordnung ergeben.

Sichern Sie gefährliche Güter auch auf Traktorfahrten gegen Freisetzung unter normalen Beförderungsbedingungen.

Rücklieferung und Entsorgung gesondert vorbereiten

Nutzen Sie bei Rücklieferungen an Abgabestellen und Entsorgungsfahrten nach GGBV-GM die folgenden Erleichterungen. Außen dürfen Verpackungen keine gefährlichen Güter anhaften. Als Begleitangabe ist anstelle der tatsächlich verbliebenen Reste die ursprüngliche Menge zulässig. Außerdem können Name und Adresse des Absenders oder Empfängers die Angaben der Abgabestelle ersetzen.

Was kostet die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Kanistern?

Gereinigte Pflanzenschutzmittel-Verpackungen geben Betriebe mit PSM-Sachkundenachweis seit 1. Jänner 2026 kostenlos ab. Die Abgabe gilt für Kunststoffflaschen und Kanister bis einschließlich 25 Liter, nach Reinigung und unter den Bedingungen der gewerblichen Sammelschiene. Für Produktreste fragen Sie den Preis bei der vorgesehenen Annahmestelle an.

Prüfen Sie die Annahmebedingungen im Informationsblatt zu Pflanzenschutzgebinden. Für die gewerbliche Selbstanlieferung führt das Anfallstellenregister der VKS zur Registrierung. Gleichen Sie Material, Fassungsvermögen, ursprüngliche Kennzeichnung und Reinigungszustand mit den Annahmebedingungen ab.

Welche Verpackungen kostenlos abgegeben werden

Die Verpackung muss bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet sein. Gebinde mit dem Totenkopf-Symbol sind von dieser kostenlosen Abgabe weiterhin ausgenommen.

Kanister reinigen und abgeben

Entleeren Sie die Reste, spülen Sie dreimal und geben Sie das Spülwasser zur Spritzbrühe. Lassen Sie die Gebinde austropfen und trocknen. Übergeben Sie sie nach Registrierung kostenlos.

Kontrollieren Sie abschließend die Sauberkeit. Geben Sie die gereinigten Gebinde offen und die Verschlüsse getrennt ab. Entfernen Sie bei gereinigten Verpackungen mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ sämtliche Gefahrensymbole vollständig oder machen Sie sie unkenntlich.

Die gewerbliche Sammelschiene auswählen

Geben Sie diese Verpackungen über die gewerbliche Sammlung ab. Für diesen Weg sind Gelber Sack und Gelbe Tonne ausgeschlossen. Nach Registrierung können die geeigneten leeren Gebinde zu einer regionalen Übergabestelle gebracht werden. Alternativ beauftragen Sie eine getrennte Abholung der sortenrein gesammelten Verpackungen.

Kosten für Anschaffung oder Miete von Sammelbehältern tragen Sie selbst. Bei nicht passenden Sammelfraktionen können Sortiergebühren und Transportkosten entstehen. Regionale Sammeltouren werden individuell vereinbart.

Registrierung und Vereinbarung vorbereiten

Erfassen Sie die Daten im Vereinbarungsassistenten des VKS-Anfallstellenregisters. Sie erhalten die ausgefüllte Vereinbarung per E-Mail. Übermitteln Sie diese rechtsgültig unterzeichnet an die VKS.

Tragen Sie Anfallstellenbetreiber und Standort des Verpackungsanfalls getrennt ein. Lassen Sie eine vorhandene UID prüfen; ohne UID wählen Sie „keine UID“. Benennen Sie den Standort. Dessen Adressdaten können Sie vom Firmensitz übernehmen.

Schätzen Sie die Verpackungsmenge je Sammelkategorie in Kilogramm pro Jahr. Geben Sie Herkunft und Lizenzierung der Verpackungen an.

Besteht bereits eine Registrierung unter Ihrer UID, wenden Sie sich an die VKS. Eine erneute Anmeldung unter derselben UID ist nicht möglich.

Sammlung durch den Vertreiber gesondert besprechen

Bietet Ihr Vertreiber die Sammlung der leeren gereinigten Gebinde an, registriert sich dafür nur der Vertreiber im Anfallstellenregister.

AMAG.A.P.-Blatt zur Rückgabe ausfüllen

Nutzen Sie als teilnehmender Betrieb Blatt 2 „Entsorgung Pflanzenschutzmittel“ der Aufzeichnungsblätter für das Jahr 2026. Erfassen Sie Restmengen und leere Kanister getrennt. Lassen Sie bei Restmengen die Übernahme und sachgerechte Entsorgung bestätigen. Ist die Unterschrift der Abgabestelle unmöglich, bestätigen Sie als Betriebsführer die ordnungsgemäße Rückgabe selbst. Für leere gespülte Kanister brauchen Sie auf diesem Blatt keine Unterschrift.

Tragen Sie Datum, Kanisteranzahl und Abgabestelle ein; ergänzen Sie bei Restmengen die erforderliche Unterschrift.

Nächster Schritt