Für Weinbergsflächen in Rheinland-Pfalz führt der amtliche Weg zur ADD-Seite Drohnenspritzung. Stellen Sie den Antrag digital über den Onlineantrag „Luftfahrzeugbehandlungen in Steillagen (LuBeSt)“; die Startseite der Anwendung mit Bedienungshinweisen liegt beim Geoservice Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen für den Ausnahmeweg prüfen

Eine Genehmigung setzt voraus, dass keine vergleichbaren anderen Möglichkeiten für eine wirksame Anwendung bestehen. Alternativ muss die Ausbringung aus der Luft eindeutige Vorteile für die menschliche Gesundheit oder den Naturhaushalt gegenüber Bodenverfahren bieten. Die Behörde verbindet ihre Entscheidung mit Schutzauflagen, insbesondere für Wohngebiete.

Zugang zum Onlineantrag

Kontaktieren Sie die ADD über das auf der Seite genannte Postfach und geben Sie Ihre Postanschrift an. Die Zugangsdaten zum Onlineantrag erhalten Sie anschließend per Post.

Flurstückliste und Antragsfrist

Die aktuellen Hinweise der ADD zum Antragsverfahren tragen den Stand 02/2026. Die Antragsflächen werden als Excel-Datei über den Online-Antrag hochgeladen; das Dateiformat muss exakt dem Muster der ADD entsprechen. Das Muster hat die Spalten Gemarkung, Flur und Flurstück, zum Beispiel Gemarkung 071064, Flur 005, Flurstück 02863/000.

So gleichen Sie Ihre Liste vor dem Hochladen ab:

SpalteIhr Abgleich
GemarkungÜbernehmen Sie die zum Flurstück gehörende Gemarkungsangabe aus Ihrer Unterlage.
FlurOrdnen Sie die Flurnummer derselben Katasterposition zu.
FlurstückHalten Sie Zähler und gegebenenfalls Nenner vollständig zusammen.

Achten Sie darauf, dass führende Nullen und der Schrägstrich zwischen Zähler und Nenner erhalten bleiben, denn Tabellenprogramme kürzen solche Zahlen gern. Öffnen Sie die gespeicherte Datei noch einmal und vergleichen Sie die Werte mit dem Original.

Der Online-Antrag sollte spätestens 4 Kalenderwochen vor der ersten geplanten Behandlung eingereicht werden. Unvollständige oder falsche Katasterdaten und Daten aus der Weinbaukartei können das Genehmigungsverfahren verzögern.

Steillageneigenschaft der Antragsflächen

Die Antragsflächen müssen in der EU-Weinbaukartei des Vorjahres enthalten sein. Bei der Berechnung über ein digitales Höhenmodell mit einem Meter Raster gilt: Mindestens die Hälfte muss 30 Prozent Hangneigung erreichen. Alternativ genügt für die Steillageneigenschaft eine Bewertung als mindestens „steil“ in der Steillagenabgrenzung der landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank.

Im Flurbereinigungsverfahren ist es von Vorteil, die Steillageneigenschaft der beantragten neuen Flächen frühzeitig mit dem zuständigen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) zu klären.

Anforderungen an Mittel und Technik

Die vorgesehenen Pflanzenschutzmittel müssen für das Anwendungsverfahren mit unbemannten Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sein.

Betankungseinrichtungen am Boden

Zu den Betankungseinrichtungen am Boden zählen Fahrzeuge, Mischaggregate, Spritzflüssigkeitsbehälter, Messgeräte für Flüssigkeitsmessungen und Schlauchleitungen.

Fachliche Befürwortung des Anwendungsplans einholen

Ein Anwendungsplan wird nur genehmigt, wenn die zuständige Fachberatung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel die beantragte Anwendung fachlich befürwortet hat. Das gilt neben der BVL-Zulassung oder Genehmigung der Mittel.

Sprüheinheit und Betankungseinrichtungen müssen § 16 PflSchG und der Pflanzenschutzgeräteverordnung entsprechen. Der Fernpilot hält neben den Genehmigungsauflagen die Anwendungsbestimmungen des eingesetzten Mittels ein. Der VaL verantwortet die Einhaltung der Genehmigungsvorgaben am Landeplatz.

Die Drohne muss eine Spritzeinrichtung tragen, die in der JKI-Liste der Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge eingetragen ist. Die in der Liste genannten Verwendungsbestimmungen sind einzuhalten (NZ184). Gleichen Sie die genaue Ausführung Ihres Geräts mit dem Listeneintrag ab.

Luftfahrtrechtliche Genehmigung

Neben den pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben müssen luftfahrtrechtliche Regelungen beachtet und die notwendigen luftfahrtrechtlichen Genehmigungen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt werden. Informationen dazu bietet unter anderem die Landesluftfahrtbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

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Sicherheitskonzept mit Start- und Landeplatz

Mit dem Antrag ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Es beschreibt unter anderem die Maßnahmen zur Sicherheit am Start- und Landeplatz, die Markierung der Behandlungsflächen mit Warnschildern und erforderliche Absperrmaßnahmen.

Unbeteiligte Dritte und Naturschutz

Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, dürfen nicht vom Sprühnebel getroffen werden; Parzellen, die vollständig in einem Bereich liegen, in dem eine Behandlung ohne Abdrift nicht durchführbar ist, werden abgelehnt. Sind nach Naturschutzrecht geschützte Flächen oder Arten betroffen, beteiligt die ADD die Obere Naturschutzbehörde der SGD Nord.

Fernpilot, Drohnenhelfer und Verantwortlicher am Landeplatz

Vor Ort sind mindestens zwei Personen erforderlich: Fernpilot und Drohnenhelfer. Beide brauchen grundsätzlich pflanzenschutzrechtliche Sachkunde. Für einen Helfer ohne pflanzenschutzrechtlich relevante Tätigkeiten kann eine begründete Ausnahme beantragt werden. Erklären Sie dabei verbindlich, dass der Helfer keine Tätigkeiten nach § 9 Absatz 1 PflSchG übernimmt. Der Fernpilot muss dann zugleich als VaL handeln. Der Verantwortliche am Landeplatz, kurz VaL, wird im Online-Antrag namentlich festgelegt.

Der Fernpilot muss grundsätzlich zu jeder Zeit Sichtkontakt zu Drohne und Behandlungsfläche haben, um Gefahren und Hindernisse auf der Behandlungsfläche und im angrenzenden Bereich frühzeitig zu erkennen und eine Gefährdung Dritter durch ausreichende Reaktionszeiten sicher auszuschließen. Ein Einsatz außerhalb der Sichtweite wird nur geprüft, wenn die luftverkehrsrechtliche Genehmigung bereits vorliegt. Das Vorhaben ist zusätzlich im Onlineantrag unter Ziffer 8.5 und im Sicherheitskonzept zu beschreiben.

Nutzen zwei Fernpiloten denselben Landeplatz, kann sie ein gemeinsamer Drohnenhelfer unterstützen. Dafür muss dieser Ablauf im Betriebshandbuch einschließlich Risikoanalyse zur luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung beschrieben sein. Erklären und bestätigen Sie ihn auch im Sicherheitskonzept zur Drohnenspritzung.

Standorte und Absperrungen vor dem Einsatz abstimmen

Teilen Sie die Standorte der Start- und Landeplätze vor dem Einsatz über den Messenger-Dienst Signal mit dem Pflanzenschutzdienst. Dann entfällt die frühzeitige Festlegung der Koordinaten im Antragsverfahren. Bei öffentlichen Straßen und Wegen sind erforderliche Absperrungen mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden frühzeitig zu klären. Die ADD rät, die Flugtermine genehmigter Hubschrauberspritzungen im Areal zu beachten und während dieser Flüge auf Drohnenflüge zu verzichten.

Das Sicherheitskonzept beschreibt insbesondere Maßnahmen gegen Unfälle durch auslaufendes oder tropfendes Pflanzenschutzmittel beziehungsweise Spritzbrühe am Start- und Landeplatz. Warnschilder an den Behandlungsflächen und gegebenenfalls Absperrmaßnahmen informieren unbeteiligte Dritte über die Drohnenspritzung. Prüfen Sie für Ihre Flächen, wo Passanten herankommen können und welche Absperrmaßnahmen dort nötig sind.

Checkliste und Terminmeldung

Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts einschließlich aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen wird anhand der Checkliste dokumentiert und vom VaL mit Datum und Unterschrift bestätigt. Eine vollständige und umfassende Dokumentation dient auch der Beweisführung im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Eine neue Checkliste wird für jede Spritzung, gegebenenfalls jeden Behandlungstag und jeden Landeplatzwechsel verlangt. Außerdem ist jede Behandlung mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder per Fax mit genauer Zeit- und Ortsangabe zu melden. Verwenden Sie dafür eine Kopie oder einen Scan des genehmigten Anwendungsplans. Nennen Sie Spritztermin und VaL. Geben Sie deutlich an, ob Sie zugleich eine Mitteländerung beantragen.

Änderungen und Saisonabschluss melden

Eine aus Witterungsgründen oder anderen zwingenden fachlichen Gründen erforderliche Änderung wird auf dem Anwendungsplan vermerkt und begründet spätestens 48 Stunden vor der Behandlung beantragt. Die ADD prüft den Antrag fachlich und teilt Genehmigung oder Ablehnung mit. Setzen Sie den geänderten Plan erst nach der Genehmigung um.

Melden Sie bis zum 1. November die tatsächlich verwendeten Pflanzenschutzmittel und behandelten Flächen. Die Öffentlichkeit wird auf der ADD-Internetseite über genehmigte Anwendungen und Behandlungstermine unterrichtet.

Kontakt bei der ADD

Für Rückfragen zum Verfahren und für Terminmeldungen nutzen Sie das Postfach [email protected] (Fax der Abteilung: 0651 9494-711-875) und fügen Sie den genehmigten Anwendungsplan bei.

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