Die deutsche Lodin-Fassung trägt die Version 5.1, Revision 17.04.2025 und die Sprachkennung DE – de. Sie ersetzt die Version vom 10.01.2023. Produktform ist ein Gemisch; der Name im Datenblatt lautet Fluroxypyr(200) EC, der Handelsname Lodin.
Die Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels nennt alles, was für eine sichere Anwendung zu beachten ist. Der Hersteller muss die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auf der Packung abdrucken.
Ausgabedatum und Revisionsdatum auf der Titelseite
Das ursprüngliche Ausgabedatum des Lodin-Blatts ist der 17.06.2018, das Datum der Revision der 17.04.2025. Für die Überarbeitung zählt das Revisionsdatum. Vergleichen Sie beim Herunterladen Version und Revision mit der Datei, die Sie schon haben.
Aufbau des Sicherheitsdatenblatts: 16 Abschnitte
Das Sicherheitsdatenblatt gliedert sich in 16 Abschnitte; Anhang II der REACH-Verordnung schreibt die Gliederung genau vor, und nur in Abschnitt 3 steht je nach Stoff oder Gemisch entweder Unterabschnitt 3.1 oder 3.2. Mit den Überschriften der Tabelle finden Sie die passende Information im Lodin-Blatt schneller.
| Abschnitt | Gedruckter Inhalt |
|---|---|
| 1 | Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens. |
| 2 | Mögliche Gefahren. |
| 3 | Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen. |
| 4 | Erste-Hilfe-Maßnahmen. |
| 5 | Maßnahmen zur Brandbekämpfung. |
| 6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. |
| 7 | Handhabung und Lagerung. |
| 8 | Begrenzung und Überwachung der Exposition sowie persönliche Schutzausrüstungen. |
| 9 | Physikalische und chemische Eigenschaften. |
| 10 | Stabilität und Reaktivität. |
| 11 | Toxikologische Angaben. |
| 12 | Umweltbezogene Angaben. |
| 13 | Hinweise zur Entsorgung. |
| 14 | Angaben zum Transport. |
| 15 | Rechtsvorschriften. |
| 16 | Sonstige Angaben. |
Bei Lodin darf Bewusstlosen nichts oral zugeführt werden, und nach Verschlucken wird kein Erbrechen herbeigeführt (Abschnitt 4). Als Löschmittel eignen sich Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid, Wassersprühstrahl und Sand; ein starker Wasserstrahl ist nicht zu benutzen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser sind nach den örtlichen Vorschriften zu entsorgen (Abschnitt 5). Bei unbeabsichtigter Freisetzung sind Zündquellen zu entfernen, und das Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer ist zu verhindern (Abschnitt 6).
Einstufung des Gemischs und der Bestandteile
Abschnitt 2 stuft Lodin als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 3 (H226) ein, dazu schwere Augenreizung (Kategorie 2, H319), Atemwegsreizung (STOT SE 3, H335), betäubende Wirkungen (STOT SE 3, H336), Aspirationsgefahr (H304) und chronische Gewässergefährdung (Kategorie 1, H410).
Abschnitt 3 führt die Bestandteile mit eigener Einstufung auf: Kohlenwasserstoffe C9, aromatisch (50 – 80 %), Fluroxypyr-meptyl (25 – 50 %), ein Calciumsalz der Alkylbenzolsulfonsäure (1 – 5 %) und Butan-1-ol (0,3 – 1,5 %). Die Einstufung Eye Dam. 1 (H318) gehört zu den Einzelbestandteilen, nicht zum Gemisch. Übertragen Sie die Einstufung eines einzelnen Bestandteils deshalb nicht ungeprüft auf das ganze Gemisch.
Flammpunkt, pH-Wert und zu vermeidende Bedingungen
Lodin hat einen Flammpunkt von 48 Grad Celsius. Der pH-Wert beträgt 5,5, gemessen an einer einprozentigen Lösung bei 20 Grad Celsius. Beide Werte stehen in Abschnitt 9; nicht ermittelte Kenngrößen tragen dort den Eintrag „Nicht verfügbar“.
Abschnitt 10 nennt als zu vermeidende Bedingungen direkte Sonnenbestrahlung, extrem hohe oder niedrige Temperaturen, offene Flamme, Überhitzung, Wärme und Funken; unverträgliche Materialien sind starke Säuren und starke Basen. Lesen Sie Abschnitt 10 vor Lagerung und Mischen mit.
Bereitstellungspflicht und Expositionsszenario
Der Lieferant stellt seinem Abnehmer das Sicherheitsdatenblatt kostenlos zur Verfügung. Lieferanten müssen Sicherheitsdatenblätter unter anderem für gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische bereitstellen. Die Pflicht erfasst auch persistente, bioakkumulierbare und toxische sowie sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Spätestens bei der ersten Lieferung ist das Blatt in Papierform oder elektronisch zu übergeben; die Bereitstellung nur auf einer Internet-Plattform reicht nicht aus.
Dem Sicherheitsdatenblatt für Stoffe sind als Anhang die einschlägigen Expositionsszenarien beizufügen, die im Rahmen einer erforderlichen Stoffsicherheitsbeurteilung betrachtet wurden. Für Lodin vermerkt Abschnitt 15.2: „Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt“. Enthält eine Unterlage einen Anhang mit Expositionsszenarien, prüfen Sie, ob er sich wirklich auf Ihre Verwendung bezieht.
Persönliche Schutzausrüstung nach Abschnitt 8 des Lodin-Blatts
Abschnitt 8 nennt als Augenschutz eine Schutzbrille (ISO 16321-1) und als Haut- und Körperschutz einen Standard-Overall mit Schutzanzug Kategorie 3 Typ 4 (EN 13688 + EN 14605:2005 + A1:2009). Als Handschutz sind Schutzhandschuhe nach ISO 374-1 angegeben, für Einweghandschuhe aus Nitrilkautschuk (NBR) Schutzindex 6 (über 480 Minuten Durchbruchzeit) bei mehr als 0,4 mm Dicke.
Bei möglicher inhalativer Exposition wird Atemschutz empfohlen, bei unzureichender Belüftung ist er zu tragen; das Blatt nennt eine Vollmaske mit AX-Filter (braun), Typ P2, nach EN 14387. Lesen Sie die Schutzangaben immer zusammen mit Ihrer Tätigkeit und der möglichen Exposition: Was beim Ausbringen nötig ist, muss beim Umfüllen nicht dasselbe sein.
Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung
Getrennte Angaben nach § 31 PflSchG
§ 31 PflSchG verlangt deutsche, deutlich sichtbare und leicht lesbare Kennzeichnungsangaben. Bestimmte Angaben müssen unter der Überschrift „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen“ deutlich getrennt von den übrigen Angaben stehen.
Anwendungsgebiet: Kultur und Schadorganismus
Das Anwendungsgebiet verbindet Kultur oder Objekt mit Schadorganismus oder Zweckbestimmung. Neben Krankheits- und Unkrautbekämpfung zählen dazu etwa Halmfestigung oder Stauchen. Suchen Sie für Ihren Zweck die Zeile, in der Ihre Kultur und Ihr Schadorganismus zusammen stehen.
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Anwendungsbestimmungen und Schutzbestimmungen
Das BVL erteilt bei der Zulassung Auflagen und Anwendungsbestimmungen. Sie können für das Mittel gelten oder nur für bestimmte Anwendungen, und sie können nachträglich erteilt, geändert oder aufgehoben werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend den in der Zulassung festgesetzten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewandt werden. Unterscheiden Sie deshalb allgemeine Vorgaben zum Mittel von denen zu Ihrer Anwendung, und lesen Sie Produktteil und gewählte Anwendung in der aktuell gültigen Fassung.
Bei der Aufwandmenge schreiben Sie die vollständige Einheit ab, bevor Sie rechnen: Sie kann auf Hektar, Wasservolumen oder Pflanzenhöhe bezogen sein und beim Wirkstoffgehalt auf Kilogramm oder Liter.
Die Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz stehen in der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels und nennen die vorgeschriebene Arbeitskleidung beziehungsweise Schutzausrüstung nach der BVL-Richtlinie. Arbeitskleidung ist beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln immer erforderlich und der Mindeststandard. Seit Mai 2018 setzt das BVL diese Vorschriften bei Neuzulassungen als bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen fest.
Anwenderschutz beim Pflanzenschutz im Weinbau: Ärmelschürze und Arbeitskleidung
Bei bestimmten Tätigkeiten reicht eine Ärmelschürze zusammen mit Arbeitskleidung als vorgeschriebener Teilkörperschutz aus. Dazu zählen Ansetzen und Befüllen, Befüllen eines Granulatstreuers, Umgang mit behandeltem Saatgut und Reinigen von Pflanzenschutzgeräten beziehungsweise Zugmaschinen. Diese Kombination genügt auch beim Beheben von Gerätestörungen oder bei Kontrollen außerhalb der Fahrerkabine.
Der Teilkörperschutz bedeckt den vorderen Rumpf- und Beinbereich sowie die Arme. Bei handgeführter Ausbringung in dichten Kulturen mit intensivem Kontakt zu den behandelten Pflanzen oder beim Nassreinigen von Beizanlagen ist ein flüssigkeitsdichter Standard-Schutzanzug Typ 3 vorgeschrieben.
Nachfolgearbeiten: Dauer, Material und Kontakt
Bei Inspektion, Schnitt, Kulturarbeit und Ernte können Rückstände von Pflanzenoberflächen über die Haut in den Körper gelangen. Die aufgenommene Menge hängt von Art, Aufwandmenge und Zeitpunkt des ausgebrachten Mittels ab; weitere Einflussfaktoren sind das Ausmaß des Körper- beziehungsweise Handkontakts und die Dauer der Tätigkeit in der Kultur. Die Anwendungsbestimmungen können die Art der Schutzkleidung, die Zeitdauer nach dem Abtrocknen des Mittels, in der sie zu tragen ist, und eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 2 Stunden regeln.
Vorgeschriebene lange Arbeitskleidung besteht aus langärmeliger Arbeitsjacke und langer Arbeitshose oder einem langärmeligen Arbeitsanzug. Das Material muss aus einem Baumwolle-Polyester-Gemisch mit mindestens 65 Prozent Polyester und einem Stoffgewicht von 245 g/m² bestehen. Kleidung nach EN ISO 27065 in der passenden Leistungsstufe darf ebenfalls getragen werden.
Handschutz bei Nachfolgearbeiten
Für Nachfolgearbeiten stehen drei Varianten von Schutzhandschuhen zur Auswahl: der Standard-Pflanzenschutzhandschuh, der Textilhandschuh mit Beschichtung aus Nitril oder Polyurethan auf Handfläche und Fingerkuppen und der Einmalhandschuh nach EN ISO 374-1:2017, gekennzeichnet mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben Typ C“. Wählen Sie die Variante, die Ihre Gebrauchsanleitung verlangt, nicht nach der Handschuhfarbe, und prüfen Sie Norm und Piktogramm am Artikel, den Sie wirklich in der Hand haben.
Leistungsstufen der Kleidung nach EN ISO 27065
Bei EN ISO 27065 gibt es drei Leistungsstufen. C1 eignet sich für Nachfolgearbeiten. C2 eignet sich für Nachfolgearbeiten und den Umgang mit verdünnten Pflanzenschutzmittellösungen, etwa bei der Ausbringung. C3 eignet sich für den Umgang mit verdünnten und konzentrierten Pflanzenschutzmitteln einschließlich des Anmischens.
Transport von Pflanzenschutzmitteln: Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts
Abschnitt 14 des Lodin-Sicherheitsdatenblatts enthält die Angaben für den Straßentransport nach ADR. Er gliedert sich in UN-Nummer, ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung, Transportgefahrenklassen, Verpackungsgruppe, Umweltgefahren und besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender; Abschnitt 14.7 (Massengutbeförderung auf dem Seeweg) ist für Lodin nicht anwendbar. Ordnen Sie UN-Nummer, Versandbezeichnung und weitere Transportdaten mit dieser Tabelle zu:
| Abschnitt | Gedruckte Überschrift | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| 14.1 | UN-Nummer oder ID-Nummer | Ordnet den Stoff der richtigen Transportposition zu. |
| 14.2 | Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung | Übernehmen Sie die vollständige Bezeichnung aus dem passenden Produktblatt. |
| 14.3 | Transportgefahrenklassen | Lesen Sie die zugehörige Klassenzuordnung. |
| 14.4 | Verpackungsgruppe | Halten Sie den Eintrag mit derselben Position zusammen. |
| 14.5 | Umweltgefahren | Beachten Sie die zusätzliche Umweltzuordnung. |
| 14.6 | Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender | Lesen Sie den Unterabschnitt für Ihren Verkehrsträger. |
Lodin nach Verkehrsträger: UN 1993, Klasse 3, Verpackungsgruppe III
Das Blatt führt Straßentransport (ADR), Seetransport (IMDG) und Lufttransport (IATA) getrennt auf. Lodin gehört bei allen drei Verkehrsträgern zu UN 1993, Gefahrklasse 3 und Verpackungsgruppe III. Das Beförderungspapier trägt den Eintrag „UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Fluroxypyr(200) EC ; Hydrocarbons, C9, aromatics (low cumene < 0.1%)), 3, III, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND“. Übernehmen Sie die Versandbezeichnung vollständig und passend zum Verkehrsträger.
Begrenzte Mengen und ADR-Codes
Für Lodin beträgt die begrenzte Menge nach ADR fünf Liter.
Für den ADR-Straßentransport von Lodin gelten Klassifizierungscode F1, Beförderungskategorie 3 und Tunnelbeschränkungscode D/E. Prüfen Sie vor der Fahrt Tunnelbeschränkungen und Beförderungsbedingungen anhand dieser Angaben.
Abfall und leere Verpackung: Abschnitt 13
Abschnitt 13 des Lodin-Blatts verlangt die Entsorgung nach den lokalen Vorschriften. Der Stoff darf nicht in die Kanalisation entleert werden, Stoff und Behälter gehören auf eine genehmigte Sondermülldeponie oder zu einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle, und die Einleitung in Flüsse oder Kanalisation ist verboten. Als Abfallschlüssel nennt das Blatt 02 01 08* (Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten). Entleerte Behälter sind vorsichtig zu behandeln, weil zurückbleibende Dämpfe entzündbar sind; Ausbringungsgeräte dürfen nicht in der Nähe von Oberflächengewässern gereinigt werden. Bei einem Restbestand klären Sie zusätzlich die Bedingungen der Annahmestelle, bevor Sie liefern.